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Informationen zu SEPA

 

SEPA (Single European Payment Area) dient zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraumes.  Die nationalen Zahlungsverfahren werden abgeschafft.  Gibt es bei uns Kontonummer und Bankleitzahl, gibt es in anderen Ländern zum Beispiel nur Kontonummern. Zum 01. Februar 2014 wird einheitlich auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Kontonummer und Bankleitzahl entfallen und es gibt nur noch IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer)und BIC (Bank Identifier Code, eindeutige Banknummer). Die neuen einheitlichen Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und in der Schweiz nutzbar.

 

Die Angabe des BIC entfällt nach dem 01.02.2014 für Inlandszahlungen und ab dem 01.02.2016 für grenzüberschreitende Zahlungen in EU-Länder.

Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang. In Deutschland hat sie immer 22 Stellen. Sie besteht aus einem 2-stelligen Länderkennzeichen (DE) und einer 2-stelligen Prüfziffer. Danach folgen die Bankleitzahl und die Kontonummer. Die IBAN der Stadt Seelow lautet:

 

DE96170540402008253123

 

Die BIC der Sparkasse Märkisch-Oderland lautet: 

 

WELADED1MOL

 

SEPA-Lastschrift

Aus der Einzugsermächtigung wird das SEPA-Mandat. Man unterscheidet zwischen der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift. Die Stadt Seelow arbeitet nur mit SEPA-Basislastschriften.  Durch die Umstellung verlängert sich die Widerspruchszeit von 6 auf 8 Wochen. Liegt kein gültiges Mandat vor kann dem Lastschrifteinzug bis zu 13 Monaten widersprochen werden. Des Weiteren muss dem Zahlungsleistenden vorab der Einzug mitgeteilt werden. Dies geschieht entweder per Bescheid oder mit einer entsprechenden Vorankündigung (Pre-Notification). Dabei wird die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenznummer mitgeteilt. Jedem Mandat wird eine eindeutige Mandatsreferenznummer mitgeteilt.

Die Lastschrifteinzüge müssen unter Beachtung von Fristen bis zu 8 Tagen der Bank vorher mitgeteilt werden. Ein Einzug von heute auf morgen, ist dann nicht mehr möglich.

 

Ich habe bereits eine Einzugsermächtigung erteilt. Was nun?

Wenn bereits eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, stellen wir automatisch auf das SEPA-Verfahren um. Liegt keine gültige Einzugsermächtigung vor, werden Sie von uns gebeten eine neue auszufüllen. Füllen Sie diese nicht aus, werden wir ab dem 01.02.2014 keine Abbuchungen von Ihrem Konto mehr vornehmen.

Ende des Jahres erhalten alle Abbucher von uns ein Wandlungsschreiben, in dem die genauen Umwandlungsprozesse mitgeteilt werden. Bitte überprüfen Sie dann, ob die automatisch ermittelte IBAN und BIC korrekt ist. Ab dem 01. Februar 2014 werden wir dann mit dem SEPA-Verfahren arbeiten.

 

Wo finde ich IBAN und BIC?

IBAN und BIC finden Sie auf der letzten Seite Ihres Kontoauszuges oder Sie könne diese bei Ihrer Bank erfragen. 

 

Möchten Sie die Vorteile des Lastschriftverfahren nutzen, finden Sie hier das SEPA-Kombi-Mandat: 

                                             Link zum Kombi-Mandat…

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter

 

www.sepadeutschland.de 

Termine

19.03. / Stadtverordnetenversammlung

18.30 Uhr / Kulturhaus Seelow

 

VERANSTALTUNGEN
Veranstaltungsflyer

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