Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft

Dieses Online-Formular unterstützt Sie bei der Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Diese Auskunft wird gemäß § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) erteilt und ist kostenpflichtig.

 

Danach sind folgende Angaben zu Ihrer Person unbedingt erforderlich:

 

Folgende Angaben zu der Person, über die Sie eine Auskunft erhalten wollen, müssen mindestens erfolgen:

 

Voraussetzungen:

 

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,00 €.

Nach Prüfung und Bearbeitung geht Ihnen das Ergebnis und die Rechnungslegung auf dem Postweg zu.

 

Die Angaben von Telefon oder E-Mail erfolgt freiwillig. Damit besteht für uns die Möglichkeit eventuelle Unstimmigkeiten mit Ihnen abzuklären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass schriftliche Rückfragen unsererseits aus Kostengründen nicht möglich sind.


 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft

Hinweis:

Folgende der folgenden möglichen Angaben sind für die Bearbeitung notwendig: 

Name und Vorname oder

Firma oder

Name und Firma

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Telefonnummer  
 
 
 
Bestätigung der nicht gewerblichen Nutzung* 
 
 

Folgende Angaben zu der Person, über die Sie eine Auskunft erhalten wollen, müssen mindestens erfolgen:
Name, Vorname, Straße, Hausnummer oder
Geburtsdatum, Vorname, Straße, Hausnummer

 
 
 
 
 
 
   
 
 
Datenschutz* 
 

Sicherheitsabfrage

 
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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.