UPDATE: Einsatz- und Hygienekonzept Freiwillige Feuerwehr Seelow

1. Allgemeines

Feuerwehreinsatzkräfte können auf verschiedenste Art in Kontakt mit Personen kommen, bei welchen der Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht bzw. die an COVID-19 erkrankt sind, z. B. im Rahmen von Erstversorgungen, technischen Rettungen, Tragehilfe/Unterstützung des Rettungsdienstes, Amtshilfe für Polizei, Gesundheitsbehörden oder in den eigenen Reihen unserer Kameraden.

Diese Konzeption ist angelehnt an die „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ des Fachbereichs Feuerwehren Hilfeleistung Brandschutz des DGUV.
Zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist es notwendig, wieder sukzessive mit den Ausbildungsveranstaltungen / Schulungen zu beginnen. Davon ausgeschlossen sind die Dienste der Jugendfeuerwehr, der Alters- und Ehrenabteilung sowie Veranstaltungen des „Stadtverband der Freiwilligen Feuerwehr Seelow e.V., da diese nicht zur tatsächlichen Aufgabenerfüllung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes notwendig sind.

 

2. Maßnahmen für alle Einsatzkräfte (Einsatzgeschehen)

Im Dienstbetrieb ist es empfehlenswert Maßnahmen zu ergreifen die verhindern, dass große Gruppen von Einsatzkräften unter Quarantäne gestellt werden müssen, um die Dienstfähigkeit der Feuerwehr aufrecht erhalten zu können.
Die teils umfassenden Quarantänemaßnahmen von Kontaktpersonen der Kategorie I von infizierten Menschen sind Bestandteil der aktuellen Pandemiebekämpfungsstrategie (Eindämmungsstrategie).

Folgende Maßnahmen sind von allen Einsatzkräften einzuhalten:

  • Einen Abstand untereinander von 1,5 Metern, insbesondere aber zu niesenden oder hustenden Personen halten.

  • Keine engen Begrüßungszeremonien durchführen, Vermeiden von Händeschütteln.

  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife, zumindest nach jedem Einsatz.

  • Hustenetikette wahren (Husten oder Niesen in die Ellenbeuge).

  • Einwegtaschentücher und -handtücher benutzen und richtig entsorgen.

  • Bei eigenen Krankheitsanzeichen zuhause bleiben.

  • Einsatzkräfte mit Erkältungsanzeichen melden dies an die Einheitsführung und halten sich vom

    Dienstbetrieb fern.

  • Das Nachrücken mit privaten PKW ist untersagt.

  • Persönliche Schutzausrüstung ist nicht im privaten Fahrzeugen mitzuführen.

  • Evtl. vorhandene Klimaanlage und die Umluftfunktion im Einsatzfahrzeug sind abzuschalten, Lüften

    erfolgt über die Fenster (spaltbreit).

  • Reinigen des Lenkrades, die Türgriffe und den Schalthebel mit

    Desinfektionstüchern/Desinfektionsmittel nach jedem Einsatz durch den Maschinisten.

  • Zeitlich versetztes An- und Auskleiden nach den Einsätzen.

  • Nach entsprechender Lage, möglichst wenige Einsatzkräfte zur gleichen Zeit am gleichen Ort zum Einsatz bringen (liegt in Verantwortung des Einsatzleiters und der jeweiligen Gruppenführer)

  • Sichtprüfungen während und nach der Benutzung sind weiterhin durchzuführen.

  • Einsatznachbesprechungen werden auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt.

 

2.1. Besetzung der Einsatzfahrzeuge

  • Die Abstände zwischen den Einsatzkräften ist zu vergrößern. Dabei wird die Besatzung der Fahrzeuge wie folgt reduziert:

  • die Gruppenfahrzeuge mit einer Staffelstärke 1:5

  • der Kommandowagen mit maximal Stärke von 1:1

  • die Besetzung der Truppfahrzeuge (DLK, TLF) bleiben aus einsatztaktischen Gründen bei einer

    Stärke von 1:2

  • weitere Kräfte sind mit den Mannschaftstransportfahrzeugen an die Einsatzstelle heranzuführen,

    maximale Stärke 1:3

 

3. Maßnahmen bei Schulungen / Aufenthalt im Gerätehaus

  • Die im Punkt 2 getroffenen Maßnahmen und Abstandsreglungen gelten analog.

  • Beim Betreten hat sich jeder mit Seife und Wasser die Hände zu waschen und im Anschluss mit

    dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

  • Auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung kann bei Einhaltung des Mindestanstands

    untereinander von mindestens 1,5 Meter verzichtet werden.

  • Unberechtigte haben keinen Zutritt zum Gerätehaus und der Liegenschaft.

  • Der Unterricht findet grundsätzlich im Freien statt.

  • Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen zu begrenzen, sonst sind die Schulungen an zwei Orten

    auf dem Gelände der Feuerwehr durchzuführen. Der Abstand der Gruppen zueinander beträgt

    mindestens 10 Meter.

  • Der Verzehr sowie die Zubereitung von Speisen sind untersagt.

 

4. Beginn der Schulungen
Die Ausbildung der Einsatzkräfte beginnt am Donnerstag, 28. Mai 2020 um 19.00 Uhr und wird im 14- tägigen Rhythmus Donnerstag fortgesetzt.

 

 

Candy Schmiedeke

Stadtwehrführer

 

Seelow, 20. Mai 2020