Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Feld befindliche Kinderreisepasse können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

 

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

 

Reisepässe können Sie zu den jeweils geltenden Sprechzeiten in der gemeinsamen Bürgerservicestelle, Küstriner Straße 67, 15306 Seelow beantragen.