Informationen zur Grundsteuerreform

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

 

Auf dieser Seite finden Sie erste Hilfestellungen zur Grundsteuerwerterklärung. Bitte beachten sie die unterstrichenen Verlinkungen!

Weitere Informationen erhalten sie unter finanzamt.brandenburg.de

 

Wann ist die Abgabefrist?:

Wer am 01.01.2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz war, muss in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung an das zuständige Finanzamt übermitteln. Das trifft auch zu, wenn der Grundbesitz nach dem 01.01.2022 verkauft wurde. Die Grundsteuerwerterklärung für Grundstücke in der Gemarkung Seelow, Langsow und Werbig sind an das Finanzamt Strausberg in elektronischer Form zu übermitteln.

Der Stadtverwaltung Seelow werden keine Erklärungsvordrucke in Papierform zur Ausgabe an die Eigentümer und Eigentümerinnen zur Verfügung gestellt.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?:

Voraussetzung ist eine Registrierung  bei MeinELSTER.de. Für Familienangehörige genügt die Beantragung eines Benutzerkontos. Kinder und Enkel können daher die Steuererklärung auch für ihre Eltern und Großeltern übermitteln.

Wer Hilfe bei der Registrierung benötigt, kann beim Finanzamt einen Termin zur ELSTER-Registrierung –vor Ort- vereinbaren. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig!

 

Faltblatt des Finanzamtes zur Unterstützung bei der Erstellung eines ELSTER Benutzerkontos

 

Sofern Sie keinen Zugang zu MeinELSTER.de oder anderer geeigneter Software haben, nimmt das Finanzamt die Grundsteuerwerterklärung in Ausnahmefällen auch in Papierform entgegen. Die entsprechenden Formulare finden Sie ab 20. Juni zum Download auf der Seite www.grundsteuer.brandenburg.de und bei den Finanzämtern.

 

Welche Kontaktstellen gibt es?

landesweite Telefonhotline für allgemeine Anfragen: 0331 200 60 20

Mo - Do von 9 bis 16 Uhr

Fr von 9 bis 14 Uhr

 

Hotline des Finanzamts Strausberg für spezifische Anfragen zum Grundbesitz in Märkisch Oderland: 03341 342 1036/ -1037

Mo - Fr von 9 bis 14 Uhr

 

Grundsteuersprechtage im Finanzamt Strausberg:

Prötzeler Chaussee 12 A

15344 Strausberg

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr 

+ Di von 12 - 18 Uhr

an diesen Tagen können Bürger auch ohne Termin persönlich ihre Fragen stellen, Formulare abholen oder ihre Grundsteuererklärung abgeben.

 

Hilfestellungen vom Finanzamt:

Wie fülle ich die Grundsteuerwerterklärung aus?

 

Grundsteuerwerterklärung für Privatkunden - einfache Fälle

 

Woher bekomme ich die Daten für mein Grundstück (zb. Bodenrichtwert)- Geoportal?

 

Formulare zur Grundsteuerwerterklärung zum Ausdrucken

 

 

Wer darf bei der Abgabe der Grundsteuerwerterklärung unterstützen?:

Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Berufsgruppen steuerliche Beratung anbieten und Steuererklärungen für Dritte erstellen dürfen (z. B. Steuerberater und Steuerberaterinnen).

Grundstücks- und Hausverwaltungen sind ebenfalls befugt, in dieser Angelegenheit unterstützend tätig zu werden.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Sie bei der Abgabe der Grundsteuerwerterklärung nicht steuerlich beraten. Erlaubt ist nur, dass Mitglieder die technische Ausstattung ihrer Lohnsteuerhilfevereine nutzen, um über das ELSTER-Zertifikat des Vereins ihre Erklärung elektronisch zu übermitteln.