Auszug aus dem Gewerbezentralregister


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Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

 

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,

  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,

  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie

  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (+Lesegerät oder AusweisApp2)
  • zusätzlich bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister

 

Gebühren

13,00 €