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Vereinsförderung

Ausführliche Beschreibung

In Anerkennung der Bedeutung der Kultur und des Sports, seiner pädagogischen, gesundheitsfördernden, sozialen und integrativen Funktion, fördert die Stadt Seelow die Träger der selbstverwalteten und gemeinnützigen Vereine und Einrichtungen der Stadt nach Maßgabe dieser Richtlinie. Es liegt im besonderen kommunalen Interesse der Stadt Seelow, den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere jungen Menschen, den besonderen Wert der kulturellen Vereinsarbeit und des Sports für die Persönlichkeitsentwicklung, für die Ausbildung sozialer Fähigkeiten nahe zu bringen und ins Bewusstsein zu rücken. Vor allem im Kinder- und Jugendbereich ist das Engagement der Vereine von großer Bedeutung und von daher Förderungen der Kinder- und Jugendarbeit in besonderer Weise zu berücksichtigen.

 

Die Förderung der Seelower kulturellen Vereine, Sportvereine und gesellschaftlichen Einrichtungen stellt eine freiwillige Leistung der Stadt Seelow dar. Sie wird im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung sowie weitere Informationen zum Verfahren der Förderung können aus der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Seelow entnommen werden.

 

Rechtsgrundlage

Vereinsförderrichtlinie der Stadt Seelow

 

Formulare

Antrag Vereinsförderung

 

Kontakt

Frau Weisemann

03346 802-173

Küstriner Straße 61

15306 Seelow

 

Termine

FACHAUSSCHÜSSE STADT SEELOW

23.04. Bildungs- und Sozialausschuss

18:30 Uhr / AusTauschladen, Breite Straße 18  

24.04. Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaft 

18:30 Uhr / Kulturhaus Seelow   

25.04. Jugend-, Kultur- und Sportausschuss

18:30 Uhr / Kulturhaus Seelow  

 

JUGENDSTAMMTISCH

23.04. / 15:30 bis 16:30 Uhr

CVJM Jugendhaus, Kirchstraße 7

VERANSTALTUNGEN
Veranstaltungsflyer

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