Volksbegehren
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail - oder Fax - 03346 802 200) oder persönlich - Bürgerservicestelle/Einwohnermeldeamt (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde (Stadt Seelow, Küstriner Straße 61 und 67, 15306 Seelow) gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Anlage: Antragsformular für einen Eintragungsschein
Weitere Informationen erhalten Sie hier...