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Hundehaltung


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Mit Datum vom 01.07.2024 gilt im Land Brandenburg die Hundehalteverordnung in ihrer neuen Fassung. Demnach ist nunmehr die Haltung einen jeden Hundes (ungeachtet der Größe, des Alters oder der Rasse), zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung, unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.  Weiterhin ist auch die Abmeldung oder Änderung der Wohnanschrift mitteilungspflichtig.

Ausführliche Beschreibung

Kontakt

 

 

 

Termine

Ortsbeirat

26. Mai / 19:00 Uhr / Remise Neulangsow

 

Hauptausschuss

27. Mai / 18:30 Uhr / Kulturhaus Seelow

VERANSTALTUNGEN

Nächste Veranstaltungen:

24. 05. 2025

 

29. 05. 2025 - Uhr

 

29. 05. 2025 - Uhr bis Uhr

 
Veranstaltungsflyer

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