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Hundehaltung


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Mit Datum vom 01.07.2024 gilt im Land Brandenburg die Hundehalteverordnung in ihrer neuen Fassung. Demnach ist nunmehr die Haltung einen jeden Hundes (ungeachtet der Größe, des Alters oder der Rasse), zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung, unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.  Weiterhin ist auch die Abmeldung oder Änderung der Wohnanschrift mitteilungspflichtig.

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