Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Fundbüro

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und mangels Hinweise nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben können, zeigen Sie den Fund bitte unverzüglich in Ihrem Fundbüro an (§ 965 BGB). Es sei denn, es handelt sich um einen Gegenstand, der nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert hat, da sogenannte Bagatellfunde nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig sind.

 

Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum gemäß § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, können Sie das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Sie werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist über die Möglichkeit der Abholung informiert.

 

Verzichten Sie entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht dieses Recht auf die Stadt Seelow über (§ 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird Sie dann gemäß § 979 BGB versteigert. Der Termin der Versteigerung wird öffentlich bekannt gegeben.

 

Für verlorene Dokumente und Gegenstände ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerservice notwendig.

 

Formulare

Fundvermerk

 

Kontakt

Herr Isler

03346 802-176

Küstriner Straße 67

15306 Seelow

Termine

FACHAUSSCHÜSSE STADT SEELOW

24.04. Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaft 

18:30 Uhr / Kulturhaus Seelow   

25.04. Jugend-, Kultur- und Sportausschuss

18:30 Uhr / Kulturhaus Seelow  

 

JUGENDSTAMMTISCH

23.04. / 15:30 bis 16:30 Uhr

CVJM Jugendhaus, Kirchstraße 7

VERANSTALTUNGEN
Veranstaltungsflyer

     biwapp