Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Seelow ist bemüht, ihre Website https://seelow.de/ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Seelow.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vereinbar.
Noch bestehende Mängel:
Fehlende Alternativtexte für Bilder und Grafiken in Beiträgen aus der Rubrik Aktuelles, die älter sind als 2022.
Derzeit befinden sich ggfs. nicht barrierefreie PDF-Dateien und -Formulare im Downloadbereich, die im Falle der Feststellung von nicht barrierefreien Inhalten entsprechend bearbeitet werden.
Es werden bislang noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache gemäß § 4 BITV 2.0 auf der Website https://seelow.de/ angeboten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.05.2024 erstellt.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Stadt Seelow in Form einer Überprüfung der Barrierefreiheit des Landesamtes für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV).
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bezüglich des barrierefreien Zugangs zu Inhalten dieses Angebots auffallen oder sollten Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten.
Internetredaktion der Stadt Seelow
E-Mail:
Telefon: 03346 / 802 177
Sie können uns auch gerne per Post kontaktieren:
Stadtverwaltung Seelow
Fachbereich Innere Verwaltung
Küstriner Straße 61
15306 Seelow
Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes.
Hier geht es zur Datenschutzerklärung.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldungen nicht zufriedenstellend von uns bearbeitet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu wenden.
Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und Trägern öffentlicher Stellen zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.