Personenstandsfälle
Die Anforderung von Urkunden und Auskünften können persönlich, schriftlich (Brief/Fax), per E-Mail oder auch gleich Online erfolgen.
Folgende Personenstandsurkunden/-auszüge werden ausgestellt:
Geburten
>>> Geburtsurkunde hier online beantragen <<<
Ausführliche Beschreibung
Im Standesamt Seelow werden nur Hausgeburten beurkundet. Also wer es nicht mehr rechtzeitig ins Krankenhaus schafft oder plant sein Kind zu Hause zu entbinden, ist hier genau richtig.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Der Ausdruck aus dem Geburtenregister wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sofern die Geburt im elektronischen Personenstandsregister eines Standesamtes in Brandenburg erfasst ist, ist es auch möglich, einen Registerausdruck bei jedem anderen brandenburgischen Standesamt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Gebühren
Ausstellung einer Urkunde: 17,00 € jede weitere 8,50 €
Ausstellung für Sozialversicherungszwecke: gebührenfrei (Nachweis!)
Auskunft aus einem Register – schriftlich 23,00 €, mündlich 17,00 €
Für das Suchen eines Eintrags je begonnene Viertelstunde 14,00 €
Ehe und Lebenspartnerschaft
>>> Lebenspartnerschaftsurkunde hier online beantragen <<<
>>> Eheurkunde hier online beantragen <<<
Ausführliche Beschreibung
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Eheurkunde
Internationale Eheurkunde
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Gebühren
Ausstellung einer Urkunde: 17,00 € jede weitere 8,50 €
Ausstellung für Sozialversicherungszwecke: gebührenfrei (Nachweis!)
Auskunft aus einem Register – schriftlich 23,00 €, mündlich 17,00 €
Für das Suchen eines Eintrags je begonnene Viertelstunde 14,00 €
Sterbefälle
>>> Sterbeurkunde hier online beantragen <<<
Ausführliche Beschreibung
Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister enthält neben allen Angaben aus der Sterbeurkunde alle möglichen Veränderungen wie z.B. Eheschließung, Adoption, Namensänderung.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalls an einen Bestatter zu wenden, dem dann die Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls übergeben werden (wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Der Bestatter zeigt den Sterbefall im zuständigen Standesamt an.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Familienstand der/des Verstorbenen
- ledig: Geburtsurkunde
- verheiratet: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
- verwitwet: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- geschieden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Weiterhin sind in allen Fällen vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, Befreiung von der Ausweispflicht, oder wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist, eine Meldebescheinigung
Gebühren
Ausstellung einer Urkunde: 17,00 € jede weitere 8,50 €
Ausstellung für Sozialversicherungszwecke: gebührenfrei (Nachweis!)
Auskunft aus einem Register – schriftlich 23,00 €, mündlich 17,00 €
Für das Suchen eines Eintrags je begonnene Viertelstunde 14,00 €
Hier können nur Urkunden aus Personenstandsregistern ausgestellt werden, die zu unserem Standesamtsbezirk Seelow gehören.
Das sind folgende Orte:
Seelow, Werbig, Neulangsow, Altlangsow, Sachsendorf, Dolgelin, Neu Mahlisch, Libbenichen, Falkenhagen (Mark), Georgenthal, Regenmantel, Alt Mahlisch, Carzig, Niederjesar, Gusow, Platkow, Lietzen, Altfriedland, Neuhardenberg, Quappendorf, Diedersdorf, Neuentempel, Friedersdorf, Marxdorf, Worin, Alt Rosenthal, Görlsdorf, Alt Tucheband, Neu Tucheband, Hackenow, Hathenow, Rathstock, Bleyen, Neubleyen, Drewitz Ausbau, Schaumburg, Genschmar, Henriettenhof, Wilhelminenhof, Nieschen, Golzow, Gorgast, Küstrin-Kietz, Kuhbrücke, Manschnow, Neu Manschnow, Herzershof, Zechin, Buschdorf, Friedrichsaue, Batzlow, Reichenberg
Folgende Aufbewahrungsfristen für Personenstandsregister in den Standesämtern gelten:
Geburtenregister 110 Jahre
Eheregister 80 Jahre
Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der festgelegten Fristen für die Führung der Personenstandsregister werden keine Urkunden durch das Standesamt mehr ausgestellt.
Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Registern ist das Kreisarchiv des Landkreises Märkisch-Oderland, Puschkinplatz 12 in 15306 Seelow zuständig (Da die Register zu Büchern zusammen gebunden sind, kann es sein, dass sich ein bereits unter Archivrecht stehendes Register noch bei uns befindet).
Informieren Sie sich bitte, bevor Sie beim Kreisarchiv eine Urkunde beantragen wollen! Vielen Dank.





