Bürgermeisterwahlen der Stadt Seelow am 27. August 2023
Die Stadt Seelow muss gemäß § 74 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes innerhalb von 5 Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers Neuwahlen für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters, der hauptamtlichen Bürgermeisterin durchführen.
Die Bürgermeisterwahlen finden am Sonntag, den 27. August 2023 (Hauptwahl) und eine etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 17. September 2023, statt.
Die Hauptwahl und die etwa notwendig werdende Stichwahl finden in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Wahlgebiet ist die Stadt Seelow mit dem Ortsteil Werbig. [Weitere Informationen]
Informationen zur Bürgermeisterwahl 2023
Bekanntmachungen des Wahlleiters und Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge
Bekanntmachung des Wahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen §64 Abs.3
Anlage 5b Wahlvorschlag für die Direktwahl
Anlage 6 Unterschriftenliste mit Merkblatt DSGV
Anlage 7b Zustimmungserklärung für die Direktwahl
Anlage 8b Bescheinigung der Wählbarkeit Personenwahl
Anlage 8c Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers
Anlage 9b Niederschrift über die Kandidatenaufstellung für die Direktwahl
Mustervordruck zu §70 eidesstattl. Versicherung nach Par. 156 u. 163 StGB
Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge müssen gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG spätestens bis zum 66. Tag vor der Wahl, den 22. Juni 2023, 12:00 Uhr beim Wahlleiter der Stadt Seelow Stadtverwaltung Seelow, Küstriner Straße 61 in 15306 Seelow schriftlich eingereicht werden.