Hundean- und abmeldung jetzt Online möglich
Die Stadt Seelow erweitert ihr Angebot an digitalen Dienstleistungen: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihre Hunde schnell und unkompliziert online anmelden bzw. abmelden. Mit diesem neuen Service wird ein weiterer Schritt in Richtung moderner und bürgerfreundlicher Verwaltung gemacht.
Achtung! Seit dem 1. Juli 2024 gilt die neue Hundehalterverordnung in Brandenburg!
Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, ausgeweitet. Der Verordnungsgeber verspricht sich über die Kennzeichnung vor allem eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters in Fällen, in denen der Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat.
Das bedeutet, auch die Hunde, die bereits steuerlich in der Stadt gemeldet sind, müssen nun auch ordnungsbehördlich angemeldet werden. Die steuerliche und/oder ordnungsbehördliche Anmeldung sowie Abmeldung erfolgt über ein einfaches Online-Formular. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulars werden die Daten direkt elektronisch an die Ordnungsbehörde und Steuerabteilung der Stadtverwaltung übermittelt und die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt.





