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Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung wurden bereits diverse Maßnahmen getroffen, u.a.:
Einrichtung einer Schutzzone (Radius 3 km) um den betroffenen Bestand
Einrichtung einer Überwachungszone (Radius 10 km)
Kennzeichnung der Zufahrtswege mit entsprechenden Hinweisschildern („Geflügelpest-Schutzzone“ bzw. „Geflügelpest-Überwachungszone“)
Weitere Maßnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen und zu beachten:
Allgemeinverfügung zur Geflügelpest
Geflügelhalterinnen und -halter werden gebeten, ihre Tiere besonders zu sichern und die geltenden Auflagen strikt zu befolgen.