Öffentliche Bekanntmachung – Bekämpfung der Newcastle-Krankheit
Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruchs der ND am Standort Küstriner Vorland, Ortsteil Gorgast ist eine Sperrzone, die aus einer 3 km großen Schutzzone und einer 10 km großen Überwachungszone um den Ausbruchsbestand besteht, eingerichtet (siehe Karte). Eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ND ist im Amtsblatt auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland veröffentlicht und gilt ab 28.04.2026.
Geflügelhalter, die sich innerhalb dieser Sperrzone befinden haben danach insbesondere die nachfolgenden Maßnahmen sicherzustellen:
Anzeigepflicht von Geflügelhaltungen:
- sofern noch nicht geschehen, hat jeder Halter von Geflügel die Tierhaltung unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes, der durchschnittlichen Anzahl der gehaltenen Tiere sowie des Namens, der Wohnanschrift sowie der Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse im Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland (E-Mail: , Postanschrift: Landkreis Märkisch-Oderland, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow schriftlich anzuzeigen.
Einstallung von Geflügel:
- Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Tauben oder Laufvögel) hält, hat diese vor wildlebenden Vögeln in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung abzusondern, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. (Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen!)
Impfpflicht:
- In Deutschland gilt die allgemeine ND-Impfpflicht für gehaltene Puten und Hühner. Dies umfasst alle Haltungsformen – kommerzielle, wie nicht-kommerzielle vom ersten Huhn, bzw. der ersten Pute an. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die DD vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen. Wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.
Hygienemaßnahmen:
- keinen fremden Personen Zutritt bzw. Zufahrt zur Geflügelhaltung gewähren (ausgenommen Personal des Veterinäramtes)
- wirksame Schuhdesinfektionsmöglichkeit an den Zugängen zur Geflügelhaltung für Schuhwerk (Schuhwerk beim Betreten der Geflügelhaltung wechseln)
- Händewaschen nach Kontakt mit Geflügel
Verbringungsverbot:
- Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen nicht in einen oder aus einem Geflügelbestand verbracht werden:
a) gehaltene Vögel
b) Fleisch von Geflügel und Federwild
c) Eier, Bruteier
- Folgende Erzeugnisse dürfen nicht aus einem Geflügelbestand verbracht werden:
d) Häute, Felle, Wolle, Borsten und Federn
e) Gülle, einschließlich Mist und benutzter Einstreu
Eigenüberwachung:
- gehaltene Vögel sind mindestens einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen (z. B. gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere (u. a. Kopfschiefhaltung), wesentlicher Rückgang der Legeleistung, allgemeine Abgeschlagenheit, Augenentzündungen, Atemstörungen, Durchfall)
Jede erkennbare Veränderung ist dem Veterinäramt unverzüglich telefonisch mitzuteilen (Telefon: 03346/8505901, E-Mail: )
Bestandsregister:
- Führung eines Bestandsregisters mit Angabe der Art des Geflügels, der Anzahl, des Zugangsdatums, des Namens und der Anschrift des Vorbesitzers sowie bei Abgang: Abgangsdatum, Namen und Anschrift des Nachbesitzers, Namen und Anschrift des Transporteurs
Schadnagerbekämpfung:
- Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetieren
(Insektizide, Fallen)
Verendet aufgefundene Wildvögel (insbesondere Wasservögel, Greifvögel
und Tauben) sind dem Veterinäramt unter Angabe des genauen Fundortes
unverzüglich anzuzeigen (Telefon: 03346/8506901, E-Mail: )




