Achtung Hundehalter!
Die Stadt Seelow informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die neuen Regeln zur Hundehalterverordnung im Land Brandenburg, welche zum 01.07.2024 in Kraft trat.
Jede/r Hundehalter/in muss:
Ihren/ seinen Hund unverzüglich bei der Stadt Seelow steuerlich und ordnungsrechtlich anzeigen (unabhängig von Rasse und Größe)
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier
den Hund durch einen Mikrochiptransponder gemäß ISO-Standard von einem Tierarzt kennzeichnen lassen
sein befriedetes Besitztum gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes sichern
außerhalb des befriedeten Besitztums seinem Hund ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und dem Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift des Halters anlegen
auf öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen, die durch das Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos entfernen
bei Änderungen in der Hundehaltung (z.B. Anschaffung eines neuen Hundes, Halterwechsel oder versterben des angemeldeten Hundes) unverzügliche eine schriftliche Mitteilung an das Ordnungsamt machen
sich zu den gesetzlichen und ortsgebundenen Regularien zur Leinenpflicht, zum Maulkorbzwang und zum Mitnahmeverbot selbstständig informieren (HundehV Bbg/ Satzungen/ Ordnungsbehördliche Verordnung usw.)
Weitere Bestimmungen und Vorgaben zur Haltung eines Hundes können Sie der oben genannten HundehV Bbg und der für Sie zutreffenden Satzungen bzw. Verordnungen (nachzulesen unter seelow.de) entnehmen.